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Gewässerschutz
Die Oberflächengewässer haben vielfältige Funktionen für den Naturhaushalt und sind seit jeher für den Menschen lebensnotwendig. Fließgewässer werden zur Ableitung des Abwassers und gleichzeitig als Lieferant von Trink- und Brauchwasser genutzt. Flüsse und Seen dienen häufig als Verkehrswege, sie sind Fischgewässer, wesentlicher Bestandteil der Landschaft und bieten Lebensraum für eine Vielfalt unterschiedlicher Lebensgemeinschaften.
Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume des Untergrundes zusammenhängend ausfüllt. Wasser befindet sich im ständigen Kreislauf. Der nicht oberirdisch abfließende oder verdunstende Niederschlag versickert und reichert das Grundwasser an. Der Untergrund ist ein Wasserspeicher, in dem das Wasser über längere Zeit verweilt und gereinigt wird. Das Grundwasser tritt durch Quellen an die Oberfläche und fließt über oberirdische Gewässer in die Meere ab bzw. verdunstet an der Erdoberfläche.
Zwischen Oberflächen- und Grundwasser bestehen neben der Quelle in den Uferbereichen ständige Austauschbeziehungen in Form von gegenseitiger Infiltration.
Grund- und Oberflächenwasser erfüllen wichtige Funktionen als Lebensraum verschiedener Organismen, die wiederum für das Selbstreinigungsvermögen der Gewässer mit verantwortlich sind.
Die Gewässer sind aber nicht nur die Grundlage für aquatische und amphibische Lebensgemeinschaften, sondern auch für die Biozönosen der Auen und anderen Überschwemmungsflächen.
Die Beschaffenheit des Wasserbettes und des Uferbereichs, Fließdynamik und Inhaltsstoffe des Wassers beeinflussen die natürlichen Lebensbedingungen. Nicht zuletzt sind die Oberflächengewässer wichtige Grundlage der Trinkwasserversorgung.
Wasser bewegt sich in einem immerwährenden Kreislauf. Als Wasserdampf steigt es zum Himmel auf und bildet Wolken. Als Niederschlag kehrt es zur Erde zurück und setzt seine Reise Richtung Meer fort.
Die Wassergewinnung nutzt diesen natürlichen Wasserkreislauf und gewinnt das Trinkwasser aus Grund-, Oberflächen- oder Quellwasser und gibt es an den Verbraucher weiter. Nach der Nutzung fließt das Wasser in die Kläranlage, gereinigt gelangt es in die Flüsse. Der Kreislauf des Wassers setzt sich so immer wieder fort.
Infolge der Ertüchtigung der Kläranlagen und der insgesamt verbesserten Abwasserbehandlung hat die Wasserqualität der meisten unserer Flüsse und Bäche (Gewässergüte) deutlich gewonnen. Mit der Verminderung der Belastungen durch Abwasser wurde somit ein wesentliches Ziel wasserwirtschaftlichen Handelns erreicht.
Gleichzeitig verdeutlichte sich, dass die unzureichende Wasserqualität nicht das einzige ökologische Defizit der Fließgewässer darstellte. Trotz des Erreichens der Gewässergüteklasse II ist ein Großteil der Flüsse und Bäche weit vom übergeordneten Ziel der "guten ökologischen Qualität" entfernt. Eine wesentliche Ursache dieser Diskrepanz sind Veränderungen der Gewässerbetten, der Ufer und der Auen. Die natürlichen Gewässerstrukturen sind durch lange zurückreichende Flußregulierungen weitgehend zerstört worden, und auch zahlreiche kleine Bäche verfügen ausbaubedingt nur noch über Relikte naturnaher Strukturen. Entsprechend verarmt ist ihre aquatische Fauna und Flora.
EU-WasserrahmenrichtlinieAls wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu vereinheitlichten Gewässerschutzregelungen ist am 22.12.2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Kraft getreten.
Mit der Richtlinie wird ein „Ordnungsrahmen" für den Schutz der europäischen Gewässer geschaffen, mit dem
- eine weitere Verschlechterung des Zustandes von Oberflächengewässern und ihrer Auen sowie des Zustandes des Grundwassers verhindert werden soll,
- ein verbesserter Schutz der Gewässer vor Verschmutzung, insbesondere mit gefährlichen Stoffen, und eine Verbesserung des Zustands aller Gewässer erreicht werden sollen,
- eine nachhaltige Wassernutzung zum langfristigen Schutz der vorhandenen Ressourcen gefördert werden soll.
Diese Ziele müssen innerhalb festgelegter Fristen mit geeigneten Maßnahmen erreicht werden. So soll zum Beispiel ein „guter Zustand" der Gewässer innerhalb von 15 Jahren erreicht werden, mit der Möglichkeit von Fristverlängerungen und Abschwächungen unter bestimmten sehr eng gefassten Bedingungen.
Unter Federführung des Staatlichen Umweltamtes (StUA) Hagen und des Ruhrverbandes wird für das Einzugsgebiet der Ruhr derzeit der Bewirtschaftungsplan erstellt. Dieser fasst die zur Erreichung der o.g. Ziele erforderlichen Maßnahmenprogramme zusammen.
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umsetzung. Unter der Internetadresse www.ruhr.nrw.de, können sich alle Interessierten über die Bewirtschaftungsplanung der Ruhr informieren.
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Umweltbericht Herdecke 2004 www.herdecke.de |
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