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Immissionsschutz
Unkontrolliertes wirtschaftliches Wachstum nach dem zweiten Weltkrieg ging mit massiven Verunreinigungen, auch der Außenluft, einher. Schwefeldioxid-, Kohlenmonoxid- und Staubemissionen aus Industrie, Hausbrand und dem ständig zunehmenden Autoverkehr verursachten gravierende Umweltschäden, wie z.B. den berüchtigten Smog.
Der Himmel über der Ruhr1961 propagierte Willy Brandt im Bundestagswahlkampf den Slogan: „Der Himmel über der Ruhr muss wieder blau werden". Dies war die Geburtsstunde der „Politik der hohen Schornsteine" und des Umweltschutzes in der BRD.
Durch Verteilung der Luftschadstoffe über hohe Schornsteine konnte die Luftqualität in den Ballungsräumen in kurzer Zeit spürbar verbessert werden. Gleichzeitig verursachten die nun großflächig verteilten Luftschadstoffe, Schäden in bisher unbelasteten Gebieten (z. B. Waldschäden). Erst 1971 lag das erste Umweltprogramm einer Bundesregierung vor, das systematisch das Problem Luftreinhaltung anging.
Zur Erreichung festgelegter Umweltschutzziele wurde eine Vielzahl von Gesetzen in dieser Zeit verabschiedet, unter denen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974 auch heute noch besondere Bedeutung hat.
Durch Regelungen bezüglich Errichtung, Betrieb und Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen, Schmierstoffen, Fahrzeugen sowie Überwachung von Luftverunreinigungen konnte im Laufe der Jahre die Qualität der Außenluft, auch im Ruhrgebiet spürbar verbessert werden. So gehören die auf Schwefeldioxidemissionen zurückzuführende Wintersmogereignisse mit Fahrverboten der Vergangenheit an.
Das vorrangige Ziel der bisherigen Luftreinhaltepolitik, den Schutz der Bevölkerung vor direkten Gefahren erhöhter Schadstoffbelastungen zu gewährleisten, wurde weitgehend erreicht.
Folgende Problemschwerpunkte bestehen jedoch noch und müssen konsequent angegangen werden:
- Bodennahe Ozonbelastung („Sommer-Smog")
- Schadstoffeinträge in Biosphäre und Boden (Stickstoffverbindungen, Schwermetalle)
- Klimaveränderung durch Treibhausgase
- Abbau Ozonschicht („Ozonloch")
- Immissionsbelastung durch krebserzeugende und hochgiftige Stoffe
- KFZ-Emissionen im Straßenraum (insbesondere Feinstaub)
Sorgenkind FeinstaubInsbesondere die überwiegend vom KFZ-Verkehr ausgestossenen Feinstaub-Partikel bereiten der Luftreinhaltepolitik ernsthafte Sorgen.
Schwebstäube sind von unterschiedlicher Größe. Je kleiner die Korngröße, desto größer ist die nachteilige Wirkung, die die Partikel auf die menschliche Gesundheit ausüben, d.h. bei gleicher Konzentration sind kleine Partikel gefährlicher als große. Für die gesundheitsbezogene Diskussion spielen besonders die Patikelgrößen kleiner 10 µm (PM10 = Lungengängiger Staub) und kleiner 2,5 µm (PM2.5 = Alveolengängiger Feinstaub) eine wichtige Rolle.
Die Ursachen hierfür liegen in erster Linie in der größenabhängigen Eindringtiefe der Partikel in die Atemwege. Auch scheinen - nach neueren Erkenntnissen - die gesundheitlichen Wirkungen von Fein- und Feinststäuben stärker mit der Anzahl und Oberfläche der Partikel korreliert zu sein, als mit ihrem Gewicht pro Kubikmeter.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)Das Immissionsschutzrecht soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen schützen bzw. dem Entstehen solcher Einwirkungen vorbeugen.
Zentrale Vorschrift ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz . Es setzt in der Fassung vom 26.9.2002 die Anforderungen der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in deutsches Recht um und begrenzt die erlaubten Schadstoff-Einwirkungen (Immissionen) ebenso, wie die Schadstoff-Abgaben (Emissionen).
Neben dem BImSchG regeln zahlreiche Verordnungen besondere Aspekte des Immissionsschutzes. Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift, die die Anwendung des Gesetzes z.B. in Genehmigungsverfahren konkretisiert.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt folgende vier Bereiche:
- anlagenbezogener Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken)
- produktbezogener Immissionsschutz (z. B. der Schwefelgehalt in Heizöl oder Dieselkraftstoff)
- verkehrsbezogener Immissionsschutz (z. B. den zulässigen Lärm von neuen Verkehrswegen)
- gebietsbezogener Immissionsschutz (z. B. durch die Aufstellung von Luftreinhalteplänen)
Industrie- und Gewerbeanlagen werden z.B. vom Staatlichen Umweltamt Hagen (StUA) genehmigt und überwacht.
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Umweltbericht Herdecke 2004 www.herdecke.de |
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