Umweltbericht Herdecke 2004 ZurückWeiter


Biotopverbundsystem

Der Flächennutzungsplan der Stadt Herdecke weist in seinen „Ökologischen Grundsätzen" insbesondere darauf hin, dass bei der Neuausweisung konkurrierender Flächen beachtet werden soll, dass eine größtmögliche Vielfalt der natürlichen Erscheinungen (biotisch und abiotisch) zweckfrei, d.h. um ihrer selbst Willen erhalten bzw. wiederhergestellt wird.

Dieses Planungsziel fordert damit die Erhaltung (Sicherung) und Entwicklung von Lebensräumen für Pflanzen- und Tiergemeinschaften, den Biotopen.

Die in der LÖBF vorhandenen Daten über schutzwürdige Biotope von überregionaler, regionaler und lokaler Bedeutung in der Stadt Herdecke sind für die Erarbeitung des Stadtökologischen Betrages entsprechend ausgewertet worden (siehe Karte).

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Es ist jedoch wichtig nicht nur die Fläche des einzelnen Biotops zu sichern, sondern auch sein Umfeld als „Pufferzone" zu erhalten und über eine Biotopvernetzung das Nachwandern und die Regeneration von Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften in einem Biotopverbund zu fördern. Auch kleine Strukturen wie Einzelbäume, Alleen, Gehölzgruppen, Feldraine und dergleichen sind hier von Bedeutung. Im Vordergrund sollte jedoch die flächenhafte Verbesserung der ökologischen Bedingungen stehen.

Während im Rahmen der Landschaftsplanung für den sog. Außenbereich die Aufgabe darin besteht, ökologisch besonders wertvolle Flächen als Schutzgebiete in einem landesweiten und regionalen Biotopverbund zu sichern und vor unverträglichen Nutzungen zu schützen, werden an die Entwicklung eines Verbundsystems im besiedelten Bereich andere Anforderungen gestellt.

Hier sind die trennenden Effekte von Straßen und bebauten Flächen immens hoch. Dazu besteht ein vielgestaltiges Netz aus unterschiedlichsten Nutzungsansprüchen, das den Ansprüchen des Naturschutzes gegenübersteht. Insellebensräume für die meisten Arten, auch vieler Kulturfolger, bestehen oft nur noch in den Siedlungsrandbereichen am Übergang zur „freien Landschaft". Potenzielle Lebensräume wie z.B. Stadtparks sind oft so naturfern angelegt oder gepflegt, dass sie ohne größere biotopgestaltende Maßnahmen nicht ihre Funktion als Trittsteinbiotop, geschweige denn als dauernder Lebensraum ausüben können.

Die Karte stellt darüberhinaus die zeitlich begrenzte Sperrung und Be-schilderung von Straßenabschnitten für den Amphibienschutz dar.

Um dennoch einen lokalen Biotopverbund zu schaffen steht im Mittelpunkt des bebauten Stadtgebietes die Erhaltung und Förderung der stadtspezifischen Lebensgemeinschaften ohne besondere Schutzausweisung, da die ökologischen Ansprüche der innerstädtischen Arten häufig im Einklang mit den urbanen Lebensbedingungen stehen. Für ihre Sicherung reicht es aus, dass die städtische Nutzungs- und Strukturvielfalt erhalten bleibt und die Nutzungsintensität so differenziert wird, dass neben Teilbereichen mit einer hohen Belastung auch ungestörte Teilbereiche über die Bauleitplanung erhalten und geschaffen werden.

Es wurden Flächen für den Aufbau eines „Biotopverbundsystems in der Stadt Herdecke" abgegrenzt, die von vorrangiger Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz sind und die mit erster Priorität dem Aufbau eines landesweiten und regionalen Biotopverbundsystems dienen. Dieses soll vernetzt werden durch Grünräume eines lokalen Biotopverbundsystems. Für die Abgrenzung ist neben den vorrangigen Gesichtspunkten des Biotop- und Artenschutzes auch die Erhaltung von Potentialen und Qualitäten des Bodens als Lebensraum und Standort für Flora und Fauna maßgebend.

Die Flächen sind vier Kategorien zugeordnet.

Kategorie 1: Flächen mit herausragender Bedeutung für ein landesweites Biotopverbundsystem

Diese Kategorie umfasst

  • alle Gebiete mit internationalen Flächenschutzkategorien und gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (FFH, Ramsar, IBA, CORINE-Gebiete)
  • Gebiete für den Schutz der Natur (GSN) aus dem Landesentwicklungsplan als großflächige Elemente des landesweiten Biotopverbundsystems
  • Naturschutzgebiete (bestehend, sichergestellt oder im Landschaftsplan oder über Verordnung offengelegt) sowie Naturschutzgebietsvorschläge
  • schutzwürdige Biotope (nach § 62 Landschaftsgesetz) soweit sie der Kategorie 1 angehören
  • Ergänzungsflächen mit hohem Entwicklungspotenzial zur Sicherung genügend großer zusammenhängender Gebiete, um den Mindestansprüchen an den Lebensraum von Tierpopulationen und Lebensgemeinschaften zu genügen und randliche Störungen gering zu halten.

Kategorie 1: Naturschutzgebietsvorschlag "Borbach und Appelsiepen" Kategorie 1: Naturschutzgebietsvorschlag 'Borbach und Appelsiepen'

Kategorie 2: Flächen mit besonderer Bedeutung für ein regionales Biotopverbundsystem

Diese Kategorie umfasst

  • geschützte Landschaftsbestandteile (§ 23 Landschaftsgesetz NW)
  • Schutzwürdige bzw. potenziell schutzwürdige Flächen, die dem Aufbau und der Ergänzung des landesweiten Biotopverbundsystems dienen (Verbindungsflächen und Trittsteine zur Verknüpfung von Flächen der Kategorie 1)
  • schutzwürdige Biotope (nach §62 Landschaftsgesetz) soweit sie der Kategorie 2 angehören
  • Ergänzungsflächen, die als Verbindungsflächen des regionalen Biotopverbundsystems entwicklungsfähig sind und die sich auch von ihrer Lage und Anordnung her eignen, um die verschiedenen Einzelflächen in durchgängige, möglichst großflächige Schutzgebietssysteme zu integrieren und die Kernflächen abzuschirmen.

Kategorie 2: Kirchender Bachtal mit Nasswiesen und Hochstaudenfluren" Kategorie 2: Kirchender Bachtal mit Nasswiesen und Hochstaudenfluren

Kategorie 3: Flächen mit besonderer Bedeutung für ein lokales Biotopverbundsystem

Aufgabe eines lokalen Biotopverbundes ist die Vernetzung einzelner städtischer Grünräume untereinander und eine Anbindung an das landesweite und regionale Biotopverbundsystem des „Stadtumlandes" (Kategorien 1 und 2).

Für die Bewertung der städtischen Grünräume hinsichtlich ihrer besonderen Bedeutung (Vernetzungs-, Pufferungs-, Regenerations-, Bodenschutzfunktion) sind folgende Kriterien maßgebend

  • eine große Fläche und/oder
  • eine hohe Strukturvielfalt
  • eine extensive Bewirtschaftung bzw. geringe Nutzungsintensität
  • ein Standortpotenzial für das Vorkommen von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
  • Böden mit naturnahem, wenig verändertem Bodenaufbau und einem ausgeglichenen Wasserhaushalt entsprechend der Karte des KVR „Bodenschutz im Ruhrgebiet"

Kategorie 3: Alte Hoflage mit Obstwiesen" Kategorie 3: Alte Hoflage mit Obstwiesen

Kategorie 4: Flächen mit Bedeutung für ein lokales Biotopverbundsystem

Im Vordergrund dieser Kategorie steht die Vernetzungsfunktion für die Flächen der Kategorie 3 durch ein enges Mosaik von sogenannten Trittstein-Biotopen (unterschiedliche Freiflächen, auf denen sich mobile Arten zumindest vorübergehend ansiedeln können) und weiteren linearen Biotopen, die die Kriterien der Kategorie 3 selber nicht erfüllen. Erfasst werden auch alle Bodenstandorte, die dem Schutz vor Bodenerosion dienen.

Die nachfolgende Karte stellt die Flächen für das Biotopverbundsystem dar.

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Umweltbericht Herdecke 2004
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