Umweltbericht Herdecke 2004 ZurückWeiter


Landschaftsplan

Die für das Stadtgebiet von Herdecke ausgewiesenen Schutzgebiete und Schutzobjekte des Landschaftsplanes sind ebenso wie die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in der Karte auf dieser Seite dargestellt.

Im Stadtgebiet von Herdecke sind zwei Naturschutzgebiete und insgesamt neun Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

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Das Naturschutzgebiet Kermelbach (2.1.1), zu einem kleinen Teil auf Herdecker Stadtgebiet an der Grenze zu Witten liegend, ist ein naturnahes Bachtal mit artenreicher und typischer Vegetation. Das Naturschutzgebiet Ruhraue (2.1.3), an der südwestlichen Stadtgrenze, besteht aus ausgedehnten, teilweise wechselfeuchten Weideflächen im Auenbereich der Ruhr.

Die größeren im südlichen Teil Herdeckes befindlichen Landschaftsschutzgebiete (2.2.20 - 2.2.22) bestehen aus weiträumigen Waldgebieten mit Laub-, Nadel- bzw. Mischwaldbeständen. Bei den im nördlichen Stadtbereich ausgewiesenen kleineren Schutzgebieten (2.2.8, 2.2.10 - 2.2.14) handelt es sich neben Waldflächen auch um Teilräume mit Grünland- und Ackerflächen, sowie Feuchtwiesen und teilweise natürlichen Bachverläufen.

Weiterhin sind 3 Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile im Landschaftsplan verzeichnet. Die Naturdenkmale sind die Felsformationen „Sonnenstein" und „Teufelskanzel" am Wienberg und ein geologischer Aufschluß.

Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen zählen ein Bachtal in Kirchende, der Herdecker Bach mit bachbegleitenden Gehölzbeständen in Ostende sowie 2 Bereiche mit Ufervegetation am nördl. Ruhrufer.

Die Maßnahmen des Landschaftsplanes untergliedern sich in Zweckbestimmungen für Brachflächen und besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.

Brachflächen, d.h. Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben ist oder die länger als 3 Jahre nicht genutzt sind, sind entweder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen oder in bestimmter Weise zu nutzen, zu bewirtschaften oder zu pflegen. Nach dem Landschaftsgesetz sind Nutzungen von solchen Grundstücken verboten, wenn sie den Festsetzungen des Landschaftsplanes widersprechen. Die Zweckbestimmung Pflege trifft für 5 Brachflächen im Plangebiet zu. Für eine Fläche ist als Zweckbestimmung eine Bewirtschaftung vorgesehen.

Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung können sowohl in Form eines Erstaufforstungsverbotes als auch als Kahlschlagsverbot erlassen werden. Die Festsetzungen bewirken insbesondere die Freihaltung ökologisch wertvoller und schöner Talräume. Das Selmkebachtal mit Seitental im Südwesten Herdekkes ist zur Erhaltung dieser ökologisch wertvollen, extensiv genutzten Grünlandfläche mit einem Erstaufforstungsverbot belegt. Für eine
Fläche am Hengsteysee ist ein Kahlschlagsverbot ausgesprochen worden.

Darüber hinaus sind im Landschaftsplan zahlreiche Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen festgelegt, die der Umsetzung der Ziele nach § 1 BNatSchG dienen (siehe Kasten).

(§1 Bundesnaturschutzgesetz)
Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege

Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erho-lungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Die im Stadtgebiet vorgesehenen Maßnahmen umfassen die Anpflanzung von insgesamt 9 ein- oder mehrreihigen Gehölzstreifen und 5 Baumreihen, sowie die Festlegungvon insgesamt 10 mit bodenständigen oder standortgerechten Laubgehölzen aufzuforstenden Flächen.

Die im Zuge einer Rekultivierung herzurichtenden Abgrabungsflächen und geschädigten Grundstücke bestehen aus zwei Auffüllungen, einer Aufschüttung und einem ehemaligen Steinbruchgelände. Weitere Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen umfassen die Entfernung von Gebäuderesten an einem Standort, die Anlage eines Wanderweges sowie eines Parkplatzes.

Von den Pflege-, Schutz- und Erschließungsmaßnahmen wurden die ausgewiesenen Aufforstungsflächen auch in den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Herdecke übernommen.


Umweltbericht Herdecke 2004
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