Umweltbericht Herdecke 2004 ZurückWeiter


Flächennutzungsplanung (FNP)

Die Inanspruchnahme und Beeinträchtigung der Böden war in Herdecke im wesentlichen durch die rasante Siedlungsentwicklung bestimmt. Der Bauleitplanung kommt damit eine Schlüsselstellung beim Schutz des Bodens zu. Das Baugesetzbuch mit seiner Bodenschutzklausel und andere Fachgesetze geben hier den rechtlichen Rahmen vor. Dem Schutzgut Boden soll zukünftig eine stärkere Bedeutung in der Abwägung gegenüber anderen öffentlichen und privaten Belangen zukommen.

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) hat die Stadt Herdecke die Grundlagen der zukünftigen Stadtentwicklung überarbeitet. Der neue Flächennutzungsplan ist im September 2001 rechtskräftig geworden.

Der FNP stellt als ‚vorbereitender Bauleitplan` (§ 1 Abs. 2 BauGB) die vorhandene und beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar. Er bildet die Grundlage für die weitere Planung der Stadt Herdecke und bindet die Gemeinde selbst und die Träger öffentlicher Belange.

Der Plan entfaltet folgende Wirkungen:

  • Er ist die Planungsgrundlage, aus der grundsätzlich die verbindlichen Bauleitpläne zu entwickeln sind (§ 8 Absatz 2 BauGB); d.h. die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen die zugrunde liegenden Darstellungen des FNP berücksichtigen, konkreter ausgestalten und damit zugleich verdeutlichen.
  • Öffentliche Planungsträger haben gem. § 7 BauGB ihre Planung dem Flächennutzungsplan anzupassen, soweit sie diesem nicht widersprochen haben oder dürfen nur noch dann vom Flächennutzungsplan abweichen, wenn die geltend gemachten Belange die städtebaulichen Belange nicht nur unwesentlich überwiegen.
  • Der Flächennutzungsplan ist in den Fällen des § 34 Absatz 4 Nr. 2 BauGB Voraussetzung für eine Entwicklungssatzung der Gemeinde.
  • Im Außenbereich ist ein gem. § 35 Absatz 1 BauGB priviligiertes oder sonstiges Vorhaben nur zulässig, wenn es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht.

Der Erläuterungsbericht zum FNP stellt die räumlichen Grundlagen sowie die Planungsvorgaben und Ziele in allen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung dar und enthält eine Bevölkerungs- sowie Gewerbeflächenprognose. Die angestrebte Siedlungsentwicklung wurde bei der Aufstellung des FNP mit zahlreichen Anforderungen des Umweltschutzes abgestimmt.

Der Flächennutzungsplan sieht nur noch eine geringe zusätzliche Flächeninanspruchnahme vor.

Für den Wohnungsbau sind brutto (inkl. Erschließung, Böschungen, Grünflächen u.ä.) weitere 6 ha vorgesehen, für gewerbliche Nutzungen weitere 1,4 ha. Es werden andererseits bisher als Gewerbegebiet ausgewiesene Flächen in der Größe von 5,1 ha in land- bzw. forstwirtschaftliche Nutzungen überführt, da sie für die ursprüngliche Nutzung nicht verfügbar waren.

Damit bleibt der Flächennutzungsplan deutlich unter dem Bedarf zur Neuausweisung von Gewerbeflächen, der bis 2010 weitere 5,6 ha beträgt. Die Grundlagen für die weitere Gewerbeflächenpolitik der Stadt Herdecke wurden daher in einer Studie erarbeitet.

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Interkommunale Gewerbeflächenpolitik

Die Studie zu einem interkommunalen Gewebegebiet untersucht die Alternativen zu weiterem Flächenverbrauch und die Chancen für eine Kooperation mit den benachbarten Städten.

Vor dem Hintergrund, dass neue Gewerbeflächen in Herdecke durch topographische und ökologische Restriktionen nur schwierig zu entwickeln sind, könnte ein interkommunales Gewerbegebiet aus Umwelt- und Gewerbesicht geeignetere Flächen nutzen. Die Entwicklung des Gebietes und der Erfolg in Form von Gewerbesteuerrückflüssen würde zwischen den kooperierenden Städten aufgeteilt.

Die Studie kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass die Chancen zur Realisierung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit einer Nachbarstadt derzeit ungünstig sind.

Um für Herdecker Unternehmen mit Verlagerungsabsichten attraktiv zu sein, müßte zudem die relative Nähe zu Herdecke gesichert sein.

Vor diesem Hintergrund muss der Gewerbeflächenbedarf mittelfristig doch auf Herdecker Stadtgebiet realisiert werden. Durch eine Verstärkung des Bodenmanagements können Reserven im Gewerbeflächen-bestand aktiviert werden. Neue Flächen sollten die Eingriffe in die Umwelt minimieren und als ökologisch anspruchsvolle Gewerbegebiete konzipiert werden.

Dies bedeutet auch, mit der Ressource Boden bei der Bebauungs- und Erschließungsplanung möglichst sparsam umzugehen. Die unvermeidbare Versiegelung bisher unbebauter Flächen sollte durch Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Im Bereich der Entsiegelungsmaßnahmen hat die Stadt Herdecke in den letzten Jahren Erfolge erzielt.


Umweltbericht Herdecke 2004
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