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Trinkwassergewinnung

Grundwasser ist eine wesentliche Ressource zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Trink- und Brauchwasser. Ca. 68 % des geförderten Rohwassers in NRW stammt aus Grundwasser, angereichertem Grundwasser oder Quellwasser.

Doch Grundwasser steht nicht überall in der benötigten Menge zur Verfügung. Wasser, das vom Himmel fällt, verdunstet schon zur Hälfte. Und weil wir lieber auf Asphalt fahren als auf Sandwegen oder holprigem Kopfsteinpflaster, fließt auch mehr Regenwasser oberirdisch ab, es entsteht weniger Grundwasser.

Grundwasseranreicherung

Die Stadt Herdecke wird von der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH mit Trinkwasser versorgt, das von der Wasserwerke Westfalen GmbH geliefert wird.

Die Wasserwerke Westfalen mit ihren Filteranlagen im Ruhrtal helfen der Natur künstlich nach, um den hohen Wasserbedarf zu decken. Sie betreiben eine Grundwasseranreicherung durch Versickerung von Oberflächenwasser aus der Ruhr.

Abb. 9: Funktionsprinzip der Grundwasseranreicherung [5]

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Auf den Betriebsgeländen ihrer acht Wasserwerke im Ruhrtal dienen Sandfilteranlagen dazu, Wasser aus der Ruhr bei gleichzeitiger mechanischer und biologischer Reinigung ins Grundwasser hineinzufiltern.

Das Wasserwerk Ergste mit einer Kapazität von 56.000 m³/Tag versorgt u.a. die Stadt Herdecke mit Trinkwasser.

Wasserschutzgebiet Hagen-Hengstey

Bereits 1977 wurde erstmalig zum Schutz des Grundwassers ein 124 km² großes Wasserschutzgebiet in einem Teil des Ruhrtales amtlich festgesetzt. Es gliedert sich in verschiedene Schutzzonen, für die besondere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer in der Wasserschutzgebietsverordnung detailliert festgelegt sind. Diese Wasserschutzgebietsverordnung wurde 1998 aktualisiert und durch die Bezirksregierung Arnsberg, in einer Größe von 148 km² neu ausgewiesen.

Das Herdecker Stadtgebiet grenzt unmittelbar an das Wasserschutzgebiet Hengstey der Wassergewinnungsanlage Hagen-Hengstey an. Es handelt sich hier (im Einmündungsbereich der Volme in die Ruhr) um eine Uferfiltratanlage mit künstlicher Grundwasseranreicherung und nachgeschalteter Aufbereitungsanlage.

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Wasserschutzgebiete sind in den Fassungsbereich (Zone I), die engere Schutzzone (Zone IIA, IIB) und die weitere Schutzzone (Zone IIIA, IIIB) gegliedert. Die Zonenaufteilung trägt dem Umstand Rechnung, dass mit zunehmendem Abstand von der Wassergewinnungsanlage das Gefährdungspotenzial abnimmt.
Für die einzelnen Zonen sind die in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung enthaltenen Genehmigungspflichten, Verbote und Duldungspflichten maßgebend. Dabei nehmen die Auflagen von den inneren zu den äußeren Zonen ab.

Eine jeweils aktuelle Wasseranalyse können Sie unter www.dew.de abrufen.


Umweltbericht Herdecke 2004
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