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Organisation der Umweltverwaltung
Der staatliche Umweltschutz wird von einer Vielzahl von Institutionen wahrgenommen, die jeweils spezielle fachliche und/oder räumliche Zuständigkeiten haben.
Dabei geht das System der Organisation von Zuständigkeiten und Aufgaben in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich von einer 3-stufigen Gliederung aus:
Den obersten Behörden sind Einrichtungen zugeordnet, die u.a. Forschungsaufgaben durchführen, Grundlagenermittlung betreiben und weitgehendes fachliches Know-How vorhalten.
Die Aufgabenverteilung im Umweltschutz gliedert sich demnach in das Umweltministerium auf Landesebene, die Bezirksregierungen als staatliche Mittelinstanzen und die kreisfreien Städte und Kreise als untere Umweltschutzbehörden. Dem Umweltministerium nachgeordnet sind Landesbehörden, die spezielle Aufgaben des technischen oder des „grünen" Umweltschutzes wahrnehmen.
Eine Besonderheit im Organisationsaufbau stellen die Staatlichen Umweltämter (StUÄ) dar, die auf der räumlichen Ebene zwischen Regierungsbezirk und Kreis angesiedelt sind. Diese unteren staatlichen Behörden sind insbesondere mit der Zulassung und Überwachung im technischen Umweltschutz (Wasser, Abfall, Boden, Luft) befasst. Hier gibt es allerdings viele geteilte Zuständigkeiten, die einen höheren Abstimmungsaufwand zwischen Kreisen und Staatlichen Umweltämtern erfordern.
Im folgenden werden die wesentlichen Institutionen, deren Arbeitsbereiche Thema in diesem Umweltbericht sind, kurz vorgestellt.
Das UmweltministeriumDas Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) ist die oberste Umweltschutzbehörde im Land Nordrhein-Westfalen und verantwortlich für
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das Ministerium durch die ihm nachgeordneten Behörden, die Bezirksregierungen, die Landwirtschaftskammer und die Kreise und kreisfreien Städte unterstützt.
LandesumweltamtDas Landesumweltamt NRW (LUA) ist eine dem MUNLV nachgeordnete Landesoberbehörde. Sie steht als technisch-wissenschaftliche Behörde der Landesregierung und der Landesverwaltung sachverständig zur Seite.
Das LUA befasst sich mit dem technischen Umweltschutz von Industrie, Gewerbe und Kommunen in den Bereichen Wasser, Boden, Luft, Abfall und Altlasten.
Zur Überwachung der Luft- und Wasserqualität, der Pegel- und Grundwasserstände, zu Bodenuntersuchungen, Abfallentsorgung, Umweltradioaktivität sowie zur Belastung durch Lärm und Erschütterungen unterhält das LUA Messnetze und Informationssysteme.
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und ForstenDiese - als LÖBF abgekürzte - Landesbehörde, ist die zentrale Einrichtung des Landes für den "Grünen Umweltschutz". Zu ihren Aufgaben zählt es, die Grundlagen für den Biotop- und Artenschutz sowie für die Landschaftsplanung zu erarbeiten. Die Untersuchungen der LÖBF bilden z.B. die Grundlage für die Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten. Der LÖBF angegliedert ist die Natur- und Umweltschutz-Akademie (NUA) als landesweite Bildungseinrichtung zu Themen des Natur- und Umweltschutzes.
Bezirksregierung ArnsbergDie Bezirksregierung Arnsberg stellt als eine von fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen, das Bindeglied zwischen dem Umweltministerium und den Kommunen und Behörden im Regierungsbezirk dar.
Sie ist z.B. mit umweltrelevanten Genehmigungsverfahren und mit der Bewilligung von Fördermaßnahmen des Landes im Bereich des Natur- und Umweltschutzes befasst.
StUA HagenDas Staatliche Umweltamt (StUA) Hagen ist eine Zulassungs- und Überwachungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich des technischen Umweltschutzes.
Das StuA genehmigt z.B. Industrie- und Gewerbeanlagen nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und überwacht Industrie- und Gewerbeanlagen, Deponien, Einleitungen in Gewässer, Kläranlagen, usw.
Ennepe-Ruhr-KreisDer Ennepe-Ruhr-Kreis ist als untere staatliche Behörde in den Bereichen Wasser, Abfall, Landschaftsschutz, Fischerei, Bodenschutz sowie als Veterinär-, Lebensmittelüberwachungsamt und Untere Jagdbehörde mit Aufgaben des Umweltschutzes betraut. Der Ennepe-Ruhr-Kreis erstellt z.B. den Landschaftsplan, überwacht Kleinkläranlagen und berät Betriebe in Fragen der Abfallentsorgung.
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Umweltbericht Herdecke 2004 www.herdecke.de |
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